kontrollierter zuzug oder der wählerische staat

Nur 15 Jahre nach dem Zweiten Weltkrieg herrschten in Österreich wie in der BRD bereits Vollbeschäftigung und Arbeitskräftemangel. Die Geburtsstunde der Arbeitsmigration schlug demnach in den 1960er-Jahren, als Abwerbeabkommen unter anderem mit der Türkei und Jugoslawien geschlossen wurden. Bewerber wurden in ihren Heimatländern nach Alter, Gesundheitszustand, beruflicher Qualifikation sowie der Beherrschung von Fremdsprachen ausgewählt und zu Hunderttausenden nach Österreich geholt. Mit der Ölkrise 1973 – und dem Ende der Illusion vom unbegrenzten Wachstum – setzte eine seither immer restriktiver werdende Reglementierung des Arbeitsmarktes ein. Vor allem Saisonniers sind (seit 2002) von einem durchgehenden Aufenthalt und den damit verbundenen Rechten ausgeschlossen. Die Einführung der Rot-Weiß-Rot-Karte 2011 war der Versuch, Modelle wie in Kanada und Australien, wo nur gut Ausgebildete aus gesuchten Berufsgruppen ins Land gelassen werden, auf Österreich zu übertragen – bisher allerdings mit mäßigem Erfolg.